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Verantwortlich für diese Homepage (Dienstanbieter) nach § 6 Teledienstgesetz (TDG) ist die: Landesschülervertretung ThüringenDie Landes-Schüler-Vertretung (LSV) setzt sich aus den Landes-Schüler-Sprechern (LSS) und seiner Stellvertreter jeder Schulart auf der Ebene des Landes zusammen. In den meisten Bundesländern spricht man vom Landesschülerrat, dass eher dem Selbstverständnis des Gremiums entspricht. Zweck und Form sind durch die Thüringer Mitwirkungsverordnung und die Thüringer Schulordnung festgelegt. Die gewählten Mitglieder der LSV finden Sie hier. Falls diese Daten nicht mehr aktuell sind, sollten Sie uns benachrichtigen. Grundlage für die gemeinsame Landesschülervertretung“Die Landesschülersprecher der Schularten und ihre Stellvertreter bilden die gemeinsame Landesschülervertretung. Die gemeinsame Landesschülervertretung ist Organ der gemeinsamen Beratung der Schülervertretungen auf der Ebene des Landes. Sie kann aus ihrer Mitte den gemeinsamen Landesschülersprecher und seine beiden Stellvertreter wählen.” [Auszug aus der Thüringer Mitwirkungsverordnung] Die LSV ist mit Wirkung vom 14. September 2009 nicht mehr Mitglied der BundesschülerkonferenzDie Bundesschülerrkonfrenz (www.bsk-portal.de) ist die Arbeitsgemeinschaft der Landesschülervertretungen (Landesschülerräte) in der Bundesrepublik Deutschland. Derzeitiger Sitz ist Dresden. GewährleistungsausschlussDie Inhalte dieser Seiten werden sorgfältig geprüft. Trotzdem kann keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der publizierten Informationen übernommen werden. Rechtliche HinweiseAlle Teile dieser Präsentation, insbesondere Logo, Fotos und Texte sind urheberrechtlich geschützt. Jegliche Verwertung von Inhalten dieser Seite, auch nur auszugsweise, bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Dienstanbieters. Bitte beachten Sie neben diesen Urheberrechtshinweis auch unsere Technische Betreuung dieser Seiten - Webmaster
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