Landesschülervertretung
des Freistaates Thüringen
„Thüringen mit gestalten “
Landesschülervertretung im Freistaat Thüringen
Thüringen
Thüringen beschlossen am: 13.11.2009, Erfurt
Vorgestellt, diskutiert und übergeben am
20.11.2009, Weimar
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20 Jahre Landesschülervertretung |
2-7 |
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Präambel: Schülervertretungsarbeit stärken, aber wie! |
8-9 |
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Wir stehen für die Stärkung der regionalen Schüler- und Kreisschülersprecher Arbeit |
10-11 |
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Wir stehen für gemeinsame Erarbeitung bildungspolitischer Aufgaben |
12-14 |
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Wir stehen für zukunftsweisende Strukturen in der Mitwirkungsarbeit |
15-16 |
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Wir stehen für soziale und ökologische Schwerpunkte |
16-19 |
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Wir stehen für eine effektive Geschäftsstelle, offen für Anregungen, Sorgen und Nöte Thüringer Schülerinnen und Schüler |
20 |
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Wir stehen für kreative Mitwirkungsförderung |
21-23 |
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Wir stehen für Kooperationen mit den an Bildung Beteiligten |
24 |
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Wir stehen für weitreichende, bildungspolitische Akzente in Deutschland und Europa |
25-26 |
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Geschäftsordnung der Landesschülervertretung |
27-33 |
Rückblick und kurzer Blick in die Zukunft
Grundlagen der Mitwirkung waren der Auf- und Ausbau von effektiven Schülervertretungen. In weiterführenden Seminaren wurde besonders mit dem Thema Prävention gearbeitet.
Diese innerschulischen Erfahrungen wurden zumeist in zwei benachbarten Schulamtsbereichen mit den engagierten Schülersprechern und Kreisschülersprechern sowie Schülerparlamentsmitgliedern kommuniziert.
Die rund 30 regionalen Schülerräte mit rund 900 Multiplikatoren aus den unterschiedlichsten Schularten konnten immer durch die Begegnung von Schule und Kultur in rollenden Workshops und Politischen Frühschoppen Schüler für Demokratie begeistern. Im Rahmen regionaler Wahlen fanden darüber hinaus rund 20 Hospitationen durch die Landesschülervertretung statt. Ein intensiver Austausch mit einigen engagierten Schulämtern liegt auch heute noch der erfolgreichen Arbeit auf Landesebene zugrunde.
Ausgestaltung des demokratischen Schullebens weitergegeben werden. Die aktive Mitwirkung der Landesschülervertretung auf den Schülerpolitiktagen reichte vom organisatorischen Vorbau über die Aufsichtsführung bis hin zu inhaltlicher Ausübung verschiedener Angebote und einer aktiven Ko-Finanzierung.
Zwei „runde“ Geburtstage (10 & 15 Jahre Landesschülervertretung) lockten über 200 Gäste aus dem Freistaat und den benachbarten Ländern nach Erfurt. Der dritte „runde“ Geburtstag wird 2010 mit dem 20. Jahrestag der Gründung unseres Gremiums würdig gefeiert. Gemeinsam mit der Landeselternvertretung plant die Landesschülervertretung eine „Dankeschön-Geburtstagsfeier für die Demokratie“.
Höhepunkt gelebter Demokratie in der Vergangenheit war ein Zug von rund 3.500 Schülerinnen und Schüler zum Schüler-Lehrer-Kirchentag. 60 Volontairs, ausgebildet und begleitet von der Landesschülervertretung sicherten den Samba-Capoeria-Umzug vom Anger 1 durch die Erfurter Innenstadt bis hin zum Domplatz. Im Anschluss beteilige sich die Landesschülervertretung auch an dem Jugendgottesdienst auf den Domstufen sowie der aktiven Präsenz in der Allerheiligenstraße, wie immer mit unserem unverkennbaren Pavillon. Als Reizthema wurde auf dem Podium zum Thema „Bildung nach Gutenberg“ der Satz durch die LSV geprägt: „Schüler, motiviert eure Lehrer“.
Der Austausch in der Schule, im Land, auf Bundessebene sowie in Europa ist wichtige Grundlage der Thüringer Schülervertreter zur Umsetzung gelebter Demokratie.
Akzente setzen:
Vollzeittätigkeit geworden (seit 2006 Halbtagsbetreuung). Eine Fortsetzung der Betreuung wird derzeit angestrebt.
Auf einen konstruktiven Dialog mit allen an Bildung Beteiligten freut sich
2. Präambel: Schülervertretungsarbeit stärken, aber wie!
der Mitwirkung
der Begeisterung zur eigenverantwortlichen Umsetzung und Weiterentwicklung gelebter Demokratie dar. Weitere Regelungen sind der aktuellen Geschäftsordnung der Landesschülervertretung zu entnehmen.
der vorgenannten Mitwirkungsförderung ist die kontinuierliche Arbeit mit
engagierten Schülersprechern und Kreisschülervertretungen auf Schülersprecher-seminaren,
regionalen Schülerräten und Schülerpolitiktagen.
Informationen werden über die Homepage der jeweiligen Legislatur und dem
Austausch auf öffentlichen Veranstaltungen erlangt. Diese Vielfalt der Beteiligungsmöglichkeiten
soll auch in Zukunft erreicht und den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler
gemäß ausgebaut werden.
<!–[endif]–>Wir
stehen für die Stärkung der regionalen Schüler- und Kreisschülersprecher Arbeit
<!–[endif]–>Kommunikation
Landesschülervertretung unterstreicht die Notwendigkeit kontinuierlicher
Kommunikation zwischen regionalen Schülersprechern, Kreisschülervertretungen
und den Landesschülervertretungen.
<!–[endif]–>Angebote
der Schülersprecherarbeit im Freistaat Thüringen soll durch den
kontinuierlichen Ausbau von regionalen Schülerraten, Schülersprecher- und
Kreisschülersprecherseminaren erreicht werden.
soll dabei weiteren Angeboten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
(BMBF), entgegengebracht werden. Die Angebote (eigene und unterstützende)
sollen den speziellen Charakter der im Freistaat Thüringens gegebenen Lern- und
Lebensumstände berücksichtigen.
Städten und Kommunen, sowie den Ländlichen Kernen ist unter Berücksichtigung
vorhandener Netzwerke eine zentrale Bedeutung zuzumessen. Die Aufgaben der
staatlichen Schulämter gilt es zu unterstützen und zu begleiten. Ein Austausch
mit den für Mitwirkung Verantwortlichen in den jeweiligen Schulämtern ist
regelmäßig durchzuführen.
<!–[endif]–>Netzwerke
zur Unterstützung der Schülervertretungsarbeit sollen durch den Ausbau der
Beratung und Begleitung von Schülervertretungen und Kreisschülervertretungen
auf Schulamts- bzw. Kreisebene durch die LSV und ihrer Partner realisiert
werden.
<!–[endif]–>Austausch
kontinuierlicher Austausch zwischen Kreis- und Landesebene hat über die
regionalen Netzwerke zu erfolgen. Die Kreisschülersprecher werden in
regelmäßigen Abständen nach Erfurt in die Geschäftsstelle der
Landesschülervertretung eingeladen.
<!–[endif]–>Ausbau
Frühförderung ist durch spezielle Schülersprecherseminare und der „Junior
Landesschülervertretung“ an zu denken. Weitergabe von Informationen allgemeiner
und schülerrelevanter Themen erfolgt durch die gewählten Landesschülersprecher.
Der Landesschülervertretung obliegt hierbei Art und Umfang dieses
kontinuierlichen Austausches.
<!–[endif]–>Wir
stehen für gemeinsame Erarbeitung bildungspolitischer Aufgaben
<!–[endif]–>Vielfalt
im Schulsystem
optimale Förderung des Einzelnen ist zu gewährleisten. Die Einführung von Ganztagsschulen
sollte das gemeinsame Lernen unterstützen.
Landesschülervertretung weist auf die Vielfalt im Schulsystem mit den
Möglichkeiten verpflichtender und freiwilliger Arbeitsgemeinschaften hin. Wir
sind darüber hinaus offen für Änderungen und Ergänzungen, welche diese Vielfalt
ergänzen.
Förderung sozialer Kontakte bestünde die Möglichkeit von verpflichtenden
Arbeitsgemeinschaften. Die Förderung der außerschulischen Jugendarbeit und
Freizeitkultur könnte durch freiwillige Arbeitsgemeinschaften unterlegt werden.
Einführung einer Ganztagsschule sollte immer unter dem Aspekt der Bewahrung
individueller Freiheiten und persönlicher Entwicklungsmöglichkeiten beachtet
werden.
Landesschülervertretung begrüßt daher ausdrücklich die Einführung der
Ganztagsschule unter Berücksichtigung der oben genannten Aspekte.
<!–[endif]–>Leistungspotentiale
den unterschiedlichen sozialen, gesellschaftlichen und strukturellen Zugängen
in Thüringer Bildungseinrichtungen, ist der geografische Zugang ebenso zu beachten.
Eine optimale Nutzung der vorhandenen und weiter zu entwickelnden individuellen
Leistungsförderung wird von der Landesschülervertretung begrüßt und auch in
Zukunft aktiv begleitet.
Förderung von gegenseitiger Achtung, Toleranz und Werteerziehung ist primäres
Anliegen der Landesschülervertretung und wird einvernehmlich mit sämtlichen
Partnern im Rahmen unserer Möglichkeiten umgesetzt. Die Landesschülervertretung
behält sich vor, bei Nichteinhaltung der Demokratieförderung und
Potentialentwicklung diese an den dafür vorgesehenen Stellen der Dienstaufsicht
an zu zeigen.
mit den demokratisch legitimierten Gremien werden positive und negative
Entwicklungen dokumentiert und in regelmäßigen Abständen kommuniziert.
<!–[endif]–>Direktwahl
des Schülersprechers
Förderung Schülervertretungsarbeit und ihrer Möglichkeiten wird mehr
Transparenz der Schülerwahlen durch die Landesschülervertretung angestrebt. Die
Direktwahl des Schülersprechers soll frei von sozialen, gesellschaftlichen oder
geschlechtertypischen Merkmalen sein.
der Klassensprechervollversammlung, die aus ihrer Mitte drei Kandidaten
bestimmen kann, soll aus der Gesamtheit der Schüler ebenfalls zwei Vorschläge
dem Wahlvorstand unterbreitet werden. Der Wahlvorstand setzt sich aus den Mitgliedern
der Schulkonferenz, einem Vertrauenslehrer sowie einem Vertreter der
Schulleitung zusammen.
in Organisation und Durchführung sind unter dem zurzeit geltenden Status einer
Projektschule auf Antrag der Schulkonferenz und nach Bestätigung durch das
zuständige Ministerium im Protokoll zu benennen.
Wahlen sind geheim und nach geltendem Gesetz in den ersten vier Wochen nach
Schuljahresbeginn durch zu führen. Die Dauer der Legislatur regelt das Gesetz.
In der Regel gilt die zweijährige Legislatur.
Meldung der Schülersprecher auf Schul- und Kreisebene an das Thüringer
Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur ist zur weiteren Verwendung
durch die Mitwirkungsgremien bis zur 10. Woche nach Schuljahresbeginn
weiterzuleiten.
<!–[endif]–>Vergleiche
mit anderen Bildungssystemen
IGLU belegen den hohen Stellenwert des Thüringer Bildungssystems im
bundesweiten Vergleich. Chancengleichheit von Schülerinnen und Schülern mit
unterschiedlichem Zugang wird von der Landesschülervertretung hierbei besonders
betont.
Stärkung des vorhandenen Bildungsnetzwerkes wird durch die Einführung der
Thüringer Ganztagsschule angestrebt. Die Landesschülervertretung wird auch
diesen Prozess aufmerksam verfolgen.
Chancen im beruflichen Alltag wird die Landesschülervertretung auch weiterhin
die bundesweite Vergleichbarkeit anmahnen. In der Annäherung der
Bundesbildungspolitik bei gleichzeitiger Berücksichtigung der Hoheit der Länder
spricht sich die Landesschülervertretung diesbezüglich für eine Öffnung des
Föderalismus aus.
im internationalen Vergleich zeigen, dass sich durch eine Annäherung der
Bundesländer, inhaltlich und strukturell eine deutliche Verbesserung der
beruflichen Chancen auf dem internationalen Markt ergeben hat.
unterstützt den Ausbau von Netzwerken der Länder untereinander. Eine
Zusammenarbeit mit übergeordneten Gremien, wie der Kultusministerkonferenz oder
dem Bundesministerium für Bildung und Forschung kann eine Annäherung der Bildungssysteme der
Länder erreichen, und so zu nachhaltigen Bildungsstandards für Deutschland und
Europa führen.
<!–[if !supportLists]–>5.
<!–[endif]–>Wir
stehen für zukunftsweisende Strukturen in der Mitwirkungsarbeit
<!–[if !supportLists]–>5.1
<!–[endif]–>Intern
kontinuierliche Entwicklung in Vorbereitung, Durchführung und Nacharbeit der
Wahlen auf Landesebene ist weiter zu verfolgen. Hierzu zählt besonders die
Unterstützung des Thüringer Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur
im Blick auf die zuführenden Schulämter.
vorbereitenden Klausuren sind grundsätzliche Anliegen und Reflektionen zusammen
zu tragen und einer weiteren Diskussion zuzuführen. Schulungen in Rhetorik,
Kommunikationsführung in Wort-Schrift und Bild sowie Interaktionsmechanismen in
verschiedenen Bereichen sind zu intensivieren.
Auftreten, Netzwerkarbeit und regelmäßige Evaluation des Organigramms sind als
Grundlage der regelmäßigen Arbeitssitzungen zu sehen. Austausch mit
Schülervertretungen und weiteren Partnern dienen dem Informationsein- und
ausgang. Gesammelte Informationen werden den Argumenten im Dialog zugrunde
gelegt.
und Ausbau der Arbeitssitzungen sowie Öffnung spezieller Sitzungen zu
thematischen Schwerpunkten, soll die Landesschülervertretung transparenter in
Ideenfindung und Gestaltungsperspektive werden lassen.
Seminare, regionale Schülerräte und Öffentlichkeitsveranstaltungen dienen dem
kontinuierlichen Austausch und einer ziel- und zweckgerichteten Evaluation.
Mitwirkung und Begleitung kommunaler und landesweiter Entscheidungsprozesse
fördern die Mitwirkung mit Wirkung für die demokratische, regionale
Gremienarbeit.
<!–[endif]–>Wir stehen
für soziale und ökologische Schwerpunkte
<!–[endif]–>Gender
Landesschülervertretung gilt der Gleichheitsgrundsatz.
Geschlechterbenachteilung ist zu vermeiden. Gezielte geschlechterspezifische
Arbeit ist unter dem Genderansatz zu betrachten. Die Landesschülervertretung unterstützt daher
Projekte, welche die geschlechterspezifischen Interessen von Schülerinnen und
Schülern berücksichtigen.
<!–[endif]–>Chancengleichheit
Benachteiligungen, wie sie in Familien z.B. mit finanziellen Problemen die
Folge sein können, sind durch die Landesschülervertretung besonders zu
sensibilisieren. Eine Gleichbehandlung für Menschen mit körperlichen
Beeinträchtigungen ist für die Landesschülervertretung selbstverständlich.
Landesschülervertretung unterstützt des Weiteren Anliegen zur Förderung der
Chancengleichheit an Schulen. Ein gemeinsamer Lernerfolg von Schülerinnen und
Schülern mit körperlichen, seelischen und sozialen Beeinträchtigungen ist
anzustreben.
<!–[endif]–>Soziale
Netzwerke
Verbesserung der Chancengleichheit unterstützt die Landesschülervertretung
Maßnahmen der UN – Dekade für nachhaltige Bildung. Über Ideen und Angebote wird
die Landesschülervertretung über ihre Homepage und in regelmäßigen Rundbriefen
informieren. Ein Informationspool sowie ein Unterstützer-Netzwerk sind in der
Geschäftsstelle der Landesschülervertretung zusammen zu führen.
<!–[endif]–>Lernen
und Möglichkeiten der Mitwirkung sind unter dem Gleichheitsgrundsatz finanziell
besonders zu berücksichtigen. Schulische und außerschulische Bildung soll
unabhängig vom Einkommen der Eltern jedem Schüler zugänglich sein.
<!–[endif]–>Leben
und Unkosten, sowie warme und gesunde Ernährung muss an allen Schulen besonders
in den Sekundarstufen I und II, bei entsprechendem Nachweis kostenlos verfügbar
sein!
wird entsprechende Anstrengungen und Prozesse im Freistaat beobachten und nach
Möglichkeit kommentieren. Gelungene Angebote werden über die der
Landesschülervertretung zur Verfügung stehenden Kommunikationswege bekannt
gemacht.
<!–[endif]–>Gesundheit
gesunde Ernährung ist sicherzustellen. Schulen haben für die altersgemäßen
Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler ausreichend Raum und Austattung zur
Verfügung zu stellen. Die körperliche, geistige und soziale Entwicklung ist
hierbei besonders zu beachten. Im Falle eines Mangels kann die
Landesschülervertretung auf Anfrage im Rahmen ihrer Möglichkeiten, als
Prozessmoderator angefragt werden.
Unterstützung durch den Schulträger wird von der Landesschülervertretung
ausdrücklich gewünscht. Im Falle eines Interessenkonfliktes ist das zuständige
Referat im Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur durch die
Landesschülervertretung mit einzubeziehen.
<!–[endif]–>Integration
Landesschülervertretung fördert die Integration von Schülern mit körperlichen,
seelischen und sozialen Beeinträchtigungen sowie von Kindern mit
Migrationhintergrund.
verantwortlichen Umgang mit unserer Umwelt sind unnötiger Ressourcen Verbrauch
und Verschmutzungen besonders im Schulalltag zu vermeiden.
Schulen, Bildungseinrichtungen und dem Gemeinwesen rät die
Landesschülervertretung zu einem bewussten Stromverbrauch, der Förderung sowie
Einrichtung von Solar Energie Anlagen und dem Einsatz erneuerbarer Energien.
Die Förderung des Umweltbewusstseins im Schulalltag wird von der
Landesschülervertretung besonders unterstützt.
<!–[endif]–>Wir
stehen für eine effektive Geschäftsstelle, offen für Anregungen, Sorgen und
Nöte Thüringer Schülerinnen und Schüler
<!–[endif]–>Personelle
Ausstattung
Begleitung der Geschäftsstelle sowie der Bedürfnisse der
Landesschülervertretung muss durch eine professionelle und kontinuierliche
Betreuung gewährleistet sein.
<!–[endif]–>Technische
Ausstattung
Ausgestaltung der Netzwerkarbeit erfolgt durch eine angemessene Ausstattung mit
modernen Kommunikationsmedien. Diese sind zentral in der Geschäftsstelle zur
Nutzung durch die Landesschülervertretung zur Verfügung zu stellen.
<!–[endif]–>Erreichbarkeit
zentrales Büro mit entsprechender Ausstattung dient der Landesschülervertretung
darüber hinaus der Kommunikation mit Partnern im Rahmen der
Mitwirkungsförderung.
Mobilität der Landeschülervertretung wird durch das Thüringer Reisekostengesetz
geregelt. Zur Förderung der Mitwirkung im Freistaat werden Seminare und
Veranstaltungen der Landesschülervertretung nach Maßgabe des Haushaltes durch
Übernahme der notwendigen Fahrkosten unterlegt.
<!–[endif]–>Wir
stehen für kreative Mitwirkungsförderung
<!–[endif]–>Arbeitssitzungen
Arbeitssitzungen werden einmal im Monat sämtliche gewählten Mitglieder der
Landesschülervertretung eingeladen. Die Einladung ist eine Woche vor dem
angedachten Termin schriftlich durch die Geschäftsstelle in Absprache mit dem
Vorsitzenden mit Bekanntgabe der Tagesordnung durchzuführen. Neben der
Einladungsfrist wird zwei Wochen vorab per Mail der Vorstand entsprechend
informiert und zur Ergänzung der Tagesordnung eingeladen.
der Notwendigkeit anliegender Themen kann die Anwesenheit beratender und
begleitender Referenten sowie aller ernannten Beauftragten auf Antrag erfolgen.
Die Arbeitssitzungen sind unter Ausschluss der Öffentlichkeit abzuhalten, über
Ausnahmen entscheidet der Vorstand. Die nötigen Fahr- und Unkosten zur
Sicherung der Teilnahme an den Arbeitssitzungen werden aus dem Haushaltstitel
der Landesschülervertretung finanziert.
<!–[endif]–>Klausuren
werden einmal im Quartal als Zwei-Tages-Veranstaltungen durchgeführt. Zur regionalen Gerechtigkeit wird auch hier
die Regelung der regionalen Schülerräte berücksichtigt. Die Klausuren dienen
der intensiven Orientierung und Diskussion der Landesschülervertretung zu
verschiedenen aktuellen, bildungspolitischen Themen.
Ergebnisse werden im Anschluss auf einer Pressekonferenz oder durch
entsprechende Pressemitteilung weitergegeben. Ein entsprechender Bericht auf
der Homepage der Landesschülervertretung ergänzt die Pressemitteilung und
ermöglicht eine fortlaufende virtuelle Diskussion mit den engagierten
Schülersprechern der Kreise und der Schulen.
<!–[endif]–>Kreisschülersprecherkonferenzen
Kreisschülersprechervertretungen (KSV) werden als beratendes Gremium der
Landesschülervertretung Thüringen zur Seite gestellt. Die gewählten
Kreisschülersprecher der Schulamtsbereiche haben die Möglichkeit, an
Beschlüssen der Landesschülervertretung beratend in Wort und Schrift mit
teilzunehmen. Die Kreisschülervertretungen werden zweimal jährlich nach Erfurt
eingeladen.
Herbstversammlungen der Kreisschülersprecher werden darüber hinaus für
Nachwahlen oder Neuwahlen nutzbar gemacht. Die Sitzungen sind immer für den
April und Oktober des jeweiligen Jahres angedacht und werden aus dem Haushalt
der LSV finanziert.
<!–[endif]–>Regionale
Schülerräte
regionalen Schülerräte (rSR) gehören zum Instrumentarium der
Landesschülervertretung, um engagierte Schülerinnen und Schüler mit dem nötigen
Handwerkszeug auszustatten und für die Partizipation der Demokratie in ihrer
Arbeit zu begeistern. Aufgrund der guten Erfahrungen in der Vergangenheit sieht
die Landesschülervertretung auch in Zukunft die regionalen Schülerräte als
einen der wichtigsten Bestandteile ihrer Arbeit.
regionalen Schülerräte werden pro Legislaturperiode der Landesschülervertretung
viermal durchgeführt, pro Jahr werden entsprechend zwei regionale Schülerräte
angeboten. Um dem Begriff „regional“ gerecht zu werden, wird sich der regionale
Schülerrat immer an mehrere Kreisschülervertretungen benachbarter Schulämter
richten.
alle Schülerinnen und Schüler bestmöglich erreicht werden, wird Thüringen gemäß
der Schülerzahl in vier Bereiche eingeteilt: Ostthüringen, Mittelthüringen,
Südthüringen und Nordthüringen.
regionale Schülerrat wird nach Rücksprache mit den Kreisschülervertretungen an
einem geografisch zentralen Ort zu den beteiligten Schülervertretungen
stattfinden, so bleibt die Gebietsneutralität der LSV gewährleistet. Die regionalen
Schülerräte werden jeweils im März und November eines Jahres durchgeführt.
Schülerinnen und Schüler werden unter dem Thema „nachhaltige Mitwirkung“
geschult und als zukünftige Moderatoren ausgebildet.
<!–[endif]–>Schülerpolitiktage
Schülerpolitiktag gilt als jährliche Bilanzveranstaltung, welche die Arbeit der
Landesschülervertretung und die Ergebnisse der regionalen Schülerräte
reflektieren hilft. Die Schülerinnen und Schüler sollen hierbei die Möglichkeit
erhalten, an den Beschlüssen auf Landesebene Teil zu haben und in die
Entscheidungsfindung mit einbezogen zu werden.
kommen hier gezielt noch einmal die bildungspolitischen Partner der
Landesschülervertretung zu Wort. Des Weiteren ist es Aufgabe dieser
Veranstaltung, die Schülerinnen und Schüler durch Sprache, Ausdruck und
Einflussnahme im Kontext von Geschichte und allgemeinpolitischen Themen zu
unterweisen.
Schülerpolitiktage sollten an jährlich wechselnden Orten stattfinden und
gleichfalls den regionalen Charakter in seiner spezifischen Geschichte und umsetzbaren
Praxis bewahren. Es werden, in Anlehnung an die regionalen Schülerräte und
vergangenen Schülerpolitiktage, wieder Zwei–Tages-Veranstaltungen angestrebt.
maximale Teilnehmerzahl von 150 Personen ist anzuraten. Die Anzahl der Teilnehmer
pro Schulamt ist nicht zu beschränken. Die Begleitung durch einen
aufsichtsführenden Lehrer wird empfohlen. In Vorbereitung der
Schülerpolitiktage ist gewissenhaft durch die begleitenden Lehrer der
ernsthafte Umgang der Schüler mit den angebotenen und teilweise sensiblen
Themen zu prüfen.
<!–[endif]–>Wir
stehen für Kooperationen mit den an Bildung Beteiligten
der Zusammenarbeit mit an Bildung beteiligten Ministerien und Institutionen.
mit den Partnern der schulischen Berufsorientierung zur Vorbereitung auf das
Leben nach der Schule.
Darstellung und Förderung der Mitwirkung erfolgt eine Zusammenarbeit mit unterschiedlichen
Medien.
Angebote zur Unterstützung demokratischer Mitwirkung werden durch die
Landesschülervertretung und ihren Partnern unterlegt.
<!–[endif]–>Wir
stehen für weitreichende, bildungspolitische Akzente in Deutschland und Europa
in Deutschland
sprechen uns für eine Vertretung sämtlicher demokratisch legitimierter
Schülervertretungen der Länder aus. Die Schülervertretungen der Länder fordern
die Vermeidung von Extremismus jeglicher Art in aktiver Umsetzung nach den
demokratisch legitimierten Möglichkeiten der Länder. Ideen, Konzepte und
Entscheidungen der Länder dürfen in Zukunft nicht mehr an dem Konsenzprinzip
festgemacht werden.
„Mehrwertkonferenzen“ können die Länder untereinander lernen. Schüler schulen
dabei Schüler in vorher festgelegten, einheitlichen Strukturen. Die daraus
folgende Verbindlichkeit von Beschlüssen wird hier durch das Mehrheitsprinzip
angestrebt.
der Bekanntgabe von Ergebnissen und Beschlüssen in Bezug auf
Partizipationsförderung sollte für Partner und Dritte Bildung auch weiterhin
Ländersache bleiben. Die Hoheit der Länder muss bei der Umsetzbarkeit der
Mitwirkungsförderung beachtet werden.
Vorstand der neuen Vertretung sollte aus je 1 Vertreter der Länder bestehen.
Nach Europäischem Vorbild sollte nach dem Rotationsprinzip der Vorsitzende für
1/2 Jahr aus jedem Bundesland einmal benannt werden. Das Plenum ergibt sich
nach der Anzahl der tatsächlich vertretenden Schüler des jeweiligen Landes.
Hier gilt das demokratische Bundesratsprinzip. Es werden nach Verfügbarkeit der
Länder pro Mitgliedsland mindestens drei Delegierte, maximal aber sollten nicht
mehr als sechs Delegierte benannt werden.
finanzielle Eigenverantwortung der Länder ist durch die Möglichkeiten des
Bundesministeriums für Bildung und Forschung zu unterstützen. Zur Förderung
einer Vertretung der Landesschülervertretungen auf Bundesebene sind gemeinsame
Aktionen zu planen und zeitnah zur Förderung gelebter Schulkultur bundesweit
nutzbar zu machen.
in Europa
Austausch über Angebote und Netzwerke europäischer Schülervertretungen fördert
gezielt die Unterstützung regionaler Mitwirkung. Der europäische Gedanke kann
auf Exkursionen und Tagungen gelebt werden. Hier entstehen langfristige,
tragfähige Beziehungen nach den Möglichkeiten der Beteiligten.
<!–[endif]–>Geschäftsordnung
der Landesschülervertretung
der Landesschülervertretung
Jahr 1990 einberufene Landesschülervertretung ist ein beratendes, überparteiliches,
und ungebundenes Gremium des Thüringer Kultusministeriums und der
Landesregierung.
Aufgaben der LSV Thüringen richten sich nach § 1 der Mitwirkungsverordnung und
dem Thüringer Schulgesetz
Regelungen sind im Folgenden zu entnehmen.
Landesschülervertretung und ihre Mitglieder werden gemäß der
Mitwirkungsverordnung (§ 2 Absatz 1-6) gewählt.
Vorstand der Landesschülervertretung hat die Möglichkeit, beratende Kräfte zu
ernennen.
der Regel findet einmal monatlich eine beratende Sitzung statt, in der aktuelle
bildungs-, sowie allgemeinpolitische Themen besprochen werden.
Projekte und geplante Veranstaltungen werden in Absprache weiter geplant oder
abgeglichen.
Sitzungen sind geschlossen und finden unter Ausschluss der Öffentlichkeit
statt.
obliegt der Landesschülervertretung nach Rücksprache mit dem Vorstand Gäste zu
bestimmten Themen einzuladen.
Interessen der Landesschülervertretung Thüringen sind bei Beratungen mit Gästen
unbedingt zu wahren.
Landesschülervertretung hat die Möglichkeit, über die monatlichen Sitzungen
hinaus, Sondersitzungen einzuberufen.
Einmal im Quartal findet eine Klausurtagung statt.
umfasst den Zeitraum eines Wochenendes und dient zur Forcierung anstehender
Veranstaltungen und größerer Projekte zur Aufarbeitung interner Regelungen und
Arbeitsstrukturen.
steht der Landeschülervertretung die Möglichkeit offen, Referenten anzufragen.
Vorstand leitet in der Regel alle stattfindenden Sitzungen. (siehe § 6 Abs.
1.1)
Über die Sitzungen ist in der Regel ein Protokoll anzufertigen. (siehe §
den Sitzungen lädt der Vorsitzende oder die Geschäftsstelle mit Angabe der
Tagesordnung schriftlich ein.
Tagesordnung ist dann nicht beizufügen, wenn aus der Einladung ein eindeutiger
Tagungsgrund ersichtlich ist oder auf Anordnung des Vorsitzenden.
Einladungen werden in der Regel eine Woche vor dem Termin versandt, damit
dieser und die Tagesordnung allen Mitgliedern rechtzeitig bekannt gemacht
werden können.
Tagesordnung wird vom Vorsitz erstellt, ggf. von der Geschäftsstelle verfasst
und weitergeleitet.
Änderungen der Tagesordnung ist (in einzelnen oder mehreren Punkten) dem
Vorsitzenden bis zum Sitzungsbeginn mitzuteilen.
kurzfristige Änderung der Tagesordnung obliegt allein dem Vorsitzenden.
Landesschülervertretung wählt in einer der ersten konstituierenden Sitzungen
ihren Vorstand, der aus dem Vorsitzenden und zwei Stellvertretern besteht.
Vorsitzende leitet in der Regel alle Sitzungen, erarbeitet die Tagesordnung und
weist allen Mitgliedern und Beauftragten ihre Tätigkeitsfelder zu.
Vorsitzende ist berechtigt, in dringenden Fällen eine Entscheidung ohne
Beratung zu treffen.
im Nachgang sicherzustellen, dass eine demokratische Einigung der LSV bezüglich
vorgenannter Entscheidung getroffen wird.
Vorsitzende muss bei allen Entscheidungen die Interessen der LSV gewährleisten.
Vorsitzende ist weder dem Ministerium, der Landesregierung noch Dritter
verpflichtet, sonder nur der LSV und ihren Mitgliedern.
Vorstand wird auf gemeinsamen Beschluss in geheimer oder in Handwahl bestimmt.
gewählte Mitglied hat eine Stimme. Gewählt ist, wer eine einfache Mehrheit
erreicht. Nicht wahlberechtigt sind alle berufenen Mitglieder der LSV.
gleichen Voraussetzungen sind die beiden Stellvertreter zu wählen.
Vorstand hat folgende weitere Aufgaben:
der Sitzungsordnung (siehe §§ a (Abs. 1 und 4); 6 (Abs. 1.1; 1.2 und 1.3)). Bestimmung
der Schriftführung bei Sitzung und anderen Terminen. Einberufung von
Pressekonferenzen. Abstimmung der wichtigsten Termine. Koordination der
LSV-Arbeit
Vorstand kann auf Beschluss, im Mehrheitsprinzip, Aufgaben an Dritte übergeben,
unter Berücksichtigung des § 6 Abs. 1.3 und 1.4.
Falle, dass der Vorsitzende verhindert ist, übernehmen nach Rangfolge die
Stellvertreter alle anstehenden Aufgaben.
Beschlüsse, die nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind, sowie alle
Finanzangelegenheiten, werden vertraulich behandelt.
Landesschülervertretung ist beschlussfähig, wenn eine einfache Mehrheit aller
Mitglieder, die eingeladen wurden, festgestellt werden kann. Die
Beschlussfähigkeit wird durch den Vorsitzenden oder den Schriftführer festgestellt.
Abstimmung erfolgt in der Regel durch ein Handzeichen. Der Vorsitzende oder
Schriftführer stellt das Stimmenverhältnis fest.
ist möglich, zu verschiedenen Themenkomplexen die Meinung Außenstehender
hinzuzuziehen.
Sitzungen werden durch einen Schriftführer, der vor jeder Sitzung oder im
Allgemeinen festgelegt wird, niedergeschrieben.
Schriftführer bestimmt der Vorsitz ggf. die gesamte Landesschülervertretung.
Niederschrift enthält folgende Angaben:
Ergebnisse
Ergebnisse
Vorsitz gefordert)
Protokoll der jeweiligen Sitzung wird den Mitgliedern der
Landesschülervertretung in der Regel bis spätestens zwei Wochen nach dieser
zugesandt.
Vorstand der Landesschülervertretung kann je nach Bedarf, externe Personen als
legitimierte Mitglieder berufen.
Berufene werden von der Landesschülervertretung in Ausschüsse, die sie
selbstständig und eigenverantwortlich verwalten und bearbeiten, eingeteilt.
nach Tätigkeitsfeld hat der Berufene regelmäßigen Kontakt mit dem Vorstand zu
halten und ist aufgefordert verpflichtet, an den Sitzungen teilzunehmen.
den Landesschulbeirat berufene Mitglieder sind zu den Sitzungen einzuladen und
haben im Interesse der Landesschülervertretung dort zu agieren.
Berufene haben in der Regel dieselben Rechte wie die gewählten Mitglieder der
Landesschülervertretung.
Bedarf bestehen oder die Mitglieder der Landesschülervertretung es für
notwendig erachten, können Arbeitsgruppen und Ausschüsse mit einer
zielgerichteten Aufgabenstellung gebildet werden, die ihre Arbeitsergebnisse in
den Sitzungen der Landesschülervertretung vortragen.
Arbeitsgruppen können externe Sachverständige, Partner oder andere Beisitzer
hinzuziehen, um ihren Themenkomplex objektiv und fachgerecht zu bearbeiten.
Arbeitsgruppen und Ausschüsse werden für einen befristeten Zeitraum einberufen
und sind danach, soweit nicht anders beschlossen, aufzulösen.
die Ausschüsse berufene Kräfte werden für die Dauer eines Jahre ernannt. Als Ausschüsse
(je 2 Beauftragte) werden vorbehaltlich ihrer Eignung und möglicher Ergänzungen
folgende genannt: Wirtschaft und Finanzen, Bildung, Deutschland & Europa, Soziales
und Umwelt, Öffentlichkeitsarbeit.
Vertraulichkeit ist zu wahren.
Status- und Funktionsbeziehungen dieser Geschäftsordnung gelten jeweils in
männlicher und weiblicher Form.
- Monatliche Arbeitssitzungen in der
Geschäftsstelle (Erfurt) - Klausuren im Freistaat verteilt (1/4 jährlich)
- Austausch mit den Kreisschülervertretungen (1/2
jährlich) - Austausch mit dem Thg. Ministerium für
Bildung, Wissenschaft und Kultur - Austausch mit den Landtagsfraktionen zu
bildungspolitischen Themen - Austausch mit Partnern nach Bedarf
- Neu Wahlen im Oktober 2010
Extern
<!–[endif]–>Zwei regionale Schülerräte; Anfragen aus Ost- und
Südthüringen liegen vor
<!–[endif]–>Schülervertretungsseminare in anfragenden Schulen
(Grundlagen)
<!–[endif]–>Kreisschülersprecher Seminare (Aufbaukurse)
<!–[endif]–>Begleitung bei der Direktwahl des Schülersprechers
<!–[endif]–>Mitwirkung am Bildungssymposium, mitteldeutschem
Bildungskongress
<!–[endif]–>Meister-Eckart Brief (Benennung eines Preisträgers
aus den Reihen der Schüler)
<!–[endif]–>Teilnahme am Landtagsfest und Jugend im Parlament
<!–[endif]–>Teilnahme an der Messeveranstaltung zur „Kinder
Kult“
<!–[endif]–>Teilnahme am Mediensymposium
<!–[endif]–>Mitwirkung zu den 14. Schülerpolitiktagen
<!–[endif]–>Festveranstaltung „20 Jahre LSV“
Partner nach Verfügbarkeit der Landesschülersprecher statt:
MDR: „Fakt ist“, „Erfurter Gespräch“, „KIKA Live“, u.a.; IHK: „Bildungsmessen“,
„Forum Berufsstart“, „Moderne Berufswahl“; MdO: „Sicherer Schulbus“,
„Sommerferienuhr“, „Sicherheitstage“, „Fachveranstaltungen“; TBRSV e.V.: „Turniere“,
„Regenbogenfest“; Kinderhospiz: „Weihnachts- und Charityaktionen“; TMFSG:
„Girls Day“, „Jungenarbeit“, „Migration“, „Chancengleichheit“, „Integration“;
EKMD: „Kirchentage“, „Religionspädagogische Tage“, u.a.; weitere Partner:
Veranstaltungen auf Anfrage;


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